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Prävention sexualisierter Gewalt

Prävention

    Mit der Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofkonferenz“ (Kirchl. Amtsblatt 1. November 2013) hat unser Bischof Stephan Prävention gegen sexualisierte Gewalt zum integralen Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen gemacht.

    Den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren, ist im §72a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), verankert. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist eine Weiterentwicklung des KJHG und steht für einen aktiven Kinderschutz. Es basiert auf den zwei Säulen der Prävention und Intervention.

    Ein Bestandteil dessen ist, dass alle Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen sich verstärkt mit dem Thema der Prävention gegen sexualisierte Gewalt auseinandersetzen, sich gemeinsam verpflichten achtsam und verantwortlich mit Grenzen von Kindern und Jugendlichen umzugehen und eine Erklärung unterzeichnen!

    Auf der Grundlage der Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sowie der Agenda der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz im Bistum Trier sind in den Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral im Bistum Trier geschulte Fachkräfte für die Prävention sexualisierter Gewalt beauftragt worden. Sie sind somit für den Bereich der Kinder- und Jugendpastoral die ersten Ansprechpartner_innen zu diesem Thema.

    Was heißt das konkret?

    1. Schulungen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendpastoral zu den Themen Kindeswohlgefährdung und Prävention sexualisierter Gewalt sind fester Bestandteil der regelmäßigen Schulungsarbeit der Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral.
       
    2. Die Fachkräfte sind Ansprechpartner_innen für Schulungen Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit in den Pfarreiengemeinschaften, Dekanaten und bei den Jugendverbänden.
       
    3. Die Fachkräfte beraten und unterstützen in Fragen, die die Prävention sexualisierter Gewalt betreffen.
       
    4. Die Fachkräfte beraten, unterstützen und begleiten in Fällen von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
       
    5. Die Fachkräfte nehmen an den Präventionsschulungen für Hauptamtliche in den Dekanaten teil.  

    An allen Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral wurden Fachkräfte für Prävention Sexualisierter Gewalt eingeführt. Sie wurden geschult und unterstützem die Präventionsarbeit in den Dekanaten und Kirchengemeinden. Bei Vermutungen oder Vorfällen innerhalb der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit können Sie sich vertrauensvoll an Birgit Laux oder Philipp Kirsch wenden. Mit ihnen können erste Fragen und Unsicherheiten geklärt und nächste Schritte besprochen werden.

    Sexuelle Bildung und „Prävention sexualisierter Gewalt“ sind je eigenständige Themen, haben aber eine gemeinsame Schnittmenge. Sowohl in der sexuellen Bildung als auch in der Prävention sexualisierter Gewalt geht es um Persönlichkeitsentwicklung- und Stärkung, zu wissen was man möchte und was nicht und folglich in der Lage zu sein, die eigenen Grenzen setzen zu können.

    Von großer Bedeutung ist, dass Kinder und Jugendliche lernen respektvoll und positiv über ihre Gefühle, ihren Körper und ihre Sexualität zu sprechen und damit auch all das zur Sprache bringen zu können, was grenzverletzend und übergriffig ist – eben ihr Durchsetzungsvermögen in der Hinsicht zu stärken JA und NEIN sagen zu können! Es geht darum sprachfähig zu sein, sowohl bei der Prävention als auch auf die eigene Sexualität bezogen.